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Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (2022)

Statistik aus dem Anzeigeverfahren (SGB IX)

Arbeitgeber:innen sind abhängig von ihrer Größe (gemessen an der Zahl der Arbeitsplätze) verpflichtet in gewissem Umfange schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Für Arbeitgeber:innen mit 60 und mehr zu zählenden Arbeitsplätzen ist die Beschäftigungspflicht gesetzlich als Quote (i. d. R. 5 %) geregelt. Für Arbeitgeber:innen mit weniger als 60 zu zählenden Arbeitsplätzen gelten andere Regelungen zur Beschäftigungspflicht. So ist gesetzlich festgelegt, dass

  • Arbeitgeber:innen mit 20 bis unter 40 Arbeitsplätzen einen schwerbehinderten Menschen und
  • Arbeitgeber:innen mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen zwei schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen haben.

In Westfalen-Lippe gibt es 17.549 (2021:17.305) Arbeitgeber:innen mit 20 und mehr Arbeitsplätzen. Knapp die Hälfte davon (7.823; 2021: 7.783) erfüllen ihre Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollständig. Dabei gibt es regionale Unterschiede.

Die höchsten Erfüllungsquoten haben der Ennepe-Ruhr-Kreis mit 56,8 % (2021: 57,9 %), die Stadt Hagen mit 52,7 % (2021: 49,9 %) und der Kreis Soest mit 51,3 % (2021: 53,1 %). In insgesamt vier (2021: sechs) Mitgliedskörperschaften beträgt die Quote über 50 %.
Die niedrigsten Erfüllungsquoten mit je 34,8 % weisen die Städte Bielefeld (2021: 35,9 %) und Münster (2021: 35,2 %) auf.

Mit je 49 % liegen unter den Teilregionen Südwestfalen (2021: 50,7 %) und das Westfälische Ruhrgebiet (2021: 48,7 %) vorn, in Ostwestfalen-Lippe ist die Quote mit 38,3 % (2021: 39 %) am niedrigsten.

Die Daten der kreisfreien Städte und Kreise in Westfalen-Lippe können Sie nachfolgend als Excel oder CSV - Datei herunterladen:

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Knapp die Hälfte aller Arbeitgeber:innen in Westfalen-Lippe erfüllen ihre Beschäftigungspflicht.